Zur Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2012

Die Tagesordnung umfasste 20 Punkte (PDF zum Download). Die wesentlichen Themen fassen wir hier zusammen.

Bericht des Bürgermeisters:

Vieles war nicht neu, weil es bereits in der Presse nachzulesen war. Erwähnenswert:

• Die Kommunalaufsicht hatte angekündigt, die Beschlüsse zur Vergabe der Konzessionen an die Netzgesellschaft Südliches Ostfriesland (NSO) zu beanstanden. Die Gemeinden haben daher einen Anwalt beauftragt, innerhalb der vorgesehenen Frist (19.03.2012) dazu Stellung zu nehmen. Auf Nachfrage von Herrn Cybalski erläuterte Herr Harders, dass durch die zeitliche Verzögerung, möglicherweise auch noch erforderliche gerichtliche Klärungen, die Netzübernahme bis zum 31.12.2012 nicht möglich sein wird. daraus würde folgen: Dies würde bedeuten, dass alles „wie bisher“ laufe, d.h. EWE wird das Netz zu den bisherigen Bedingungen weiterbetreiben.

• Der Verwaltungsausschuss (VA) hat dem Auftrag zu einer Standortanalyse für Windkraftanlagen zugestimmt.

• Der Schwimmbadverband hat ein Planungsgutachten zum Umwandlung des Freibades in ein Naturbad in Auftrag gegeben. Auf Nachfrage von Herrn Cybalski, ob dieses Gutachten nur für Ostrhauderfehn gelte, erklärt Herr Harders: Die Vergabe erfolgte durch den Verband; einen Beschluss aus Rhauderfehn gab es nicht. „Auf die 5.000 Euro kommt es dann aber auch nicht mehr an.“

• Die Sielacht wird beim NLWKN klären, ob in Ostrhauderfehn ein Schöpfwerk gebaut werden kann.

• Es wurde Sanierungsbedarf für das Bad in Holterfehn festgestellt.


Ausbau der Birkenstraße – einstimmig beschlossen

Nachdem die Gemeinde den Anwohnern ihre Ausbaupläne vorgestellt hatte, brachten die Einwohner ihre Vorstellungen ein. Nachdem die Gemeinde die Planung an die Wünsche der Anwohner angepasst hat, gibt es jetzt eine Einigung über Art und Umfang des Ausbaus. Herr Cybalski regte an, künftig zuerst mit Anwohnern zu sprechen und danach ein Konzept zu erstellen. Herr Steenblock erklärte dazu, der Bürgermeister habe einen Konsens mit den Anwohnern erzielt. Der Punkt könne daher an dieser Stelle abgeschlossen werden.


TOP 6-8 wurden ohne Diskussion einstimmig beschlossen


Aufstellung des B-Planes 82 „Westlich der Kirchstr.“ – einstimmig beschlossen

Es geht um die Ausweisung eines neuen Baugebietes. Nach Einwendungen des Landkreises erfolgt aber zunächst nur eine Teilausweisung, weil die erforderlichen Kompensationsflächen fehlen. Fachausschuss und VA haben empfohlen, diesem Plan zuzustimmen. Auf Nachfrage von Herrn Ertwiens-Buchwald zeigt Herr Brink die Ausgleichsflächen zum aktuellen Plan. Es gäbe auch ein Kataster bzw. einen Plan für bereits bestehende Ausgleichsflächen für andere Planungen.


Änderung der Hauptsatzung – einstimmig beschlossen

Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Kommunalaufsicht die Änderung des § 6 Abs. 1 und 2 (Verkündungen und öffentliche Bekanntmachungen) empfohlen. Herr Gerdes beantragt, dort auch noch die genaue Internet-Adresse der Gemeinde einzufügen. Herr Steenblock wertet dies als redaktionelle Änderung und gibt sie an die Verwaltung weiter.


Neufassung der Satzung über die Entschädigungen für Ratsmitglieder – erneute Beratung im VA

Die Satzung muss wegen des NkomVG neu gefasst werden. Dabei soll auch festgelegt werden, dass nur 1 x Sitzungsgeld gezahlt wird, unabhängig davon, wie lange eine Sitzung dauert. Als Nachteilsausgleich zur Mandatsausübung sollen künftig 12 Euro statt bisher 8 Euro gezahlt werden.

Herr Gerdes beantragt, den Satz auf 17 Euro anzuheben (analog Landkreis), falls es um die Pflege von Angehörigen gehe. 12 Euro würden da nicht ausreichen. Herr Laaken begrüßte den Vorschlag und regte an, für Pflege 17 und für Kinderbetreuung 12 Euro anzusetzen. Herr Harders fürchtet, dass man sich verzettle, wenn für jeden Fall spezielle Sätze festgelegt werden sollten. Herr Steenblock schlägt vor, dass Thema erneut im VA zu beraten, da es offensichtlich noch Klärungsbedarf gibt.


Top 12 ohne Diskussion einstimmig nach Vorlage


Eröffnungsbilanz der Gemeinde zum 01.01.2011 – einstimmig beschlossen

Die Kämmerin stellt die geprüfte und betätigte Bilanz vor. Das Volumen liegt bei 39 Mill. bei Verbindlichkeiten von rd. 5 Mill. Herr Krummen lobt Frau de Boer für die geleistete Arbeit. Man könne nun Wertvorstellungen relativieren, müsse aber trotzdem vorsichtig mit neuen Investitionen sein. Herr Laaken meint: „Wir sind nicht das Griechenland Ostfrieslands.“ Es stecke viel Arbeit dahinter; jedes Sachgut müsse beziffert werden. Er bedankt sich ausdrücklich bei Frau de Boer und lobt die hervorragende Arbeit. Herr Amelsberg schließt sich seinen Vorrednern an. Investitionen wirkten sich positiv auf die Bilanz aus. Er bedankt sich bei Frau de Boer und allen Mitarbeitern. Es sei nun amtlich festgestellt, „dass unsere Schulden doch nicht so hoch sind“. Herr Cybalski fragt, wie die Bewertung unbebauter Grundstücke erfolgt sei. Frau de Boer erläutert: auf der Basis von Herstellungs- und Anschaffungswerten. Man habe entsprechend vorhandene Dokumente ausgewertet. Straßen seien aufgeteilt nach dem Grundstück und dem Aufbau, weil der Aufbau der Abschreibung unterliegt. Auch Herr Lüken möchte sich bedanken, mahnt aber, „jetzt nicht das Geld mit vollen Händen rauszuwerfen“.


TOP 14 ohne Diskussion - einstimmig nach Vorlage


Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Frau de Boer sieht ihre Aufgaben in der entsprechenden Satzung beschrieben. Danach fallen nur die gesetzlichen Aufgaben in ihren Bereich. Dabei handelt es sich hauptsächlich um personalrechtliche Angelegenheiten und das Recht auf Teilnahme an Sitzungen der Gremien. Inzwischen gäbe es ein hinreichendes Selbstverständnis in der Gesellschaft über die Gleichstellung. Herr Cybalski fragt nach, ob mehr Aktivitäten im Außenverhältnis geplant seien. Der Bürgermeister erklärt dazu, die Gleichstellungsbeauftragte werde keinerlei Aufgaben übernehmen, die über gesetzlich vorgeschrieben hinausgehen. Herr Cybalski weist darauf hin, dass Frauen sich an die Nachbargemeinde wenden. Frau de Boer glaubt, dass liege am Wunsch nach Anonymität. Es kämen auch Frauen aus der Nachbargemeinde zu ihr. Herr Krummen weist darauf hin, dass die berufliche Wiedereingliederung die Aufgabe des Stützpunktes in Leer sei.


Radweg zwischen Potshausen und Stickhausen

Herr Ertwiens-Buchwald regt an, eine Alternative über den Lieneweg vorzusehen. Der Schwerlastverkehr auf der Landesstraße habe noch deutlich zugenommen, seit die Ledabrücke in Leer für Fahrzeuge über 25 t gesperrt sein. Mit einem Radwegbau an der Landesstraße sei vorläufig nicht zu rechnen. Herr Kleemann ergänzt, dass ein Ausbau im Radwegeprogramm kurzfristig nicht realisierbar sein. Es handele sich um 3-4 km. Er bestätigt die deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs und die damit verbundenen Risiken für Radfahrer. Er sieht aber derzeit keine Möglichkeit der Abhilfe; private Initiativen seien ebenfalls nicht möglich. An der Ausweichstrecke über den Lieneweg ist kurzfristig mit dem Ausbau der Wirtschaftswege im Rahmen der Flurbereinigung zu rechnen, so dass diese Strecke dann auch gut befahrbar sei. Herr Cybalski weist darauf hin, dass es ein neues Radwegeprogramm der Landesregierung geben solle und regt an, sich kurzfristig über den Landkreis um Berücksichtigung zu bemühen. Herr Harders teilt dazu mit, er habe diese Info bereits erhalten und sich mit dem Landkreis in Verbindung gesetzt. Dort räumt man dem Projekt Priorität ein. Herr Laaken sagt, mit der Strecke über den Lieneweg habe man eine Minimallösung. Ziel müsse es sein, für 2013 einen neuen Versuch zum Bau eines Radweges an der Landesstraße zu starten.


Kostenbeteiligung bei Ausnahmegenehmigung auf gewichtsbeschränkten Straßen an den Ausbaukosten

Her Cybalski beantragt, die Gemeinde möge beim Landkreis dazu die rechtlichen Möglichkeiten ausloten. Er bezieht sich auf einen Fall, in dem die Gemeinde in einem Vertrag den Kostenersatz von einem Landwirt festschreibt, welcher eine Biogasanlage betreibt, und betrachtet dies als Präzedenzfall. Es ginge hier nicht nur um die Sondernutzung bis 40 t während der Bauzeit und die Anwohner würden zur Kasse gebeten. Herr Kleemann erklärt dazu, e sei nun einmal so, dass auf dem Dorf landwirtschaftlicher Verkehr herrsche. Die Fahrzeuge seien immer größer und schwerer geworden. Er hält den Vorschlag für einen Wunschgedanken, der in der Praxis nicht durchführbar sei. Entscheidend für Schäden sei auch die Achslast, die durch zusätzliche Achsen dann wieder geringer werde. Bei Molkereifahrzeugen steige das Gewicht von Hof zu Hof. Gleiches gilt für die Müllfahrzeuge. Im Rahmen der Flurbereinigung würden daher die Wirtschaftswege für eine Belastung mit 40 t ausgebaut; somit gelten auch keine Beschränkungen. Andere Möglichkeiten seien nicht praktikabel. Herr Harders erläutert, für die Sondernutzung falle lediglich eine Verwaltungsgebühr an, die nicht für die Straßenreparatur verwendet würden. Bei dem angesprochenen Vertrag mit dem Betreiber der Biogasanlage ginge es lediglich darum. Ihn zu veranlassen, möglichst schnell auf die Landesstraße zu fahren, um die Gemeindestraße zu entlasten. Es gäbe aber das Problem der Beweislast („Ich kann mich nicht in den Graben legen...“), so dass praktisch nicht mit einer Kostenbeteiligung zu rechnen sei, weil man den Verursacher nicht feststellen könne. Herr Cybalski verwies auf die Müllabfuhr, die nur solche Fahrzeuge verwende, wie sie auf den Straßen zugelassen seien. Dabei halte ein gutes Verkehrsmanagement die Gebühren stabil. Die Hauptverursacher von Schäden sollen mit herangezogen werden. Der Fachausschuss soll mit dem Landkreis Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten auszuloten.


Reduzierung der Brenntage – abgelehnt bei 3 Gegenstimmen

Herr Ertwiens-Buchwald verweist auf die Verschwendung knapper Rohstoffe, wenn Biomasse einfach verbrannt werde. Es würden erhebliche Mengen an Schadstoffen freigesetzt. Das Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises ermögliche, ab 1.4.2012 kostenlos Schnittgut in Breinermoor anzuliefern. Angesichts der notwendigen Energiewende könne man sich den „Luxus“ der Verbrennung nicht leisten. Es gäbe zunehmend Beschwerden über Belastungen durch Qualm und Feinstaub. Es werde ohnehin zu einem Verbot durch den Gesetzgeber kommen. Da könne man doch vorpreschen, statt auf Vorgaben zu warten, und selbst die Initiative ergreifen. Her Steenblock weist darauf hin: Der Fachausschuss hat sich gegen eine Reduzierung ausgesprochen.


Informationspolitik der Gemeinde bei Straßenausbaumaßnahmen

Herr Cybalski erläutert, es gehe um den zeitlichen Ablauf bei der Einbindung der Anwohner. Bei der Maßnahme Birkenstr. sei schon die richtige Richtung eingeschlagen worden; bei der Ahornstr. Habe es jedoch Konflikte gegeben. Es gehe also um die künftige Ausrichtung. Mit den Anwohnern solle bereits frühzeitig ein Vorgespräch geführt werden. Herr Krummen sieht keine Sinn darin, ohne Vorplanung, also unvorbereitet in die Gespräche zu gehen. Diese wären aber ergebnisoffen. Da es bislang keine Widersprüche gebe, könne man davon ausgehen, alles sei o.k. Herr Behrens meint, die Anwohner hätten im Vorfeld viele Fragen, die nicht beantwortet werden könnten. Her Laaken sagt, es habe lediglich beim Ausbau der Schulstraße einmal gehakt. Herr Ertwiens-Buchwald hält die Vorkommnisse beim Ausbau der Schulstraße für Horror. Da sei die Informationspolitik dann doch schon besser. Auch Herr Lüken meint, es gehe nicht ohne Vorplanung. Herr Harders schätzt die Zusammenarbeite mit den Anwohnern als sehr gut ein. Aus seiner Sicht gibt es nichts zu verbessern.


In der Einwohnerfragestunde ging es im Wesentlichen um die Schäden durch landwirtschaftlichen Schwerlastverkehr, den die Anwohner „bezahlen“ müssten.


Zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2011

Auch in dieser Sitzung wird deutlich, dass die Bürger so wenig wie möglich informiert werden sollen.

Das beginnt bereits bei den Sitzungsprotokollen (TOP 3). Auf Nachfrage der Grünen erklärt Herr Harders unter Hinweis auf die Geschäftsordnung, dass künftig lediglich die Ergebnisse festgehalten würden. Es wird dann nicht mehr erkennbar sein, wer welchen Standpunkt vertreten hat. Somit wird sich auch im Nachhinein keine Entscheidungsfindung mehr nachvollziehen lassen. Lediglich wenn ein Ratsmitglied es ausdrücklich fordert oder es für den Verlauf der Sitzung wichtig ist, sollen Wortbeiträge protokolliert werden.

Das bestätigt die Notwendigkeit, die wesentlichen Diskussionsverläufe hier festzuhalten.

Im Rahmen des Berichts des Bürgermeisters (TOP 4) stellt sich die Frage, ob der Beschlussvorschlag, künftig die Tagesordnung nicht mehr in der Tageszeitung zu veröffentlichen (TOP 9), mit einer im General-Anzeiger veröffentlichten Glosse zusammenhängt. Dieses wird erwartungsgemäß bestritten. Es geht angeblich nur um mögliche Einsparungen. Allerdings muss man sich angesichts auch in der Vergangenheit bereits knapper Haushaltsmittel fragen, warum dann bisher diese Beträge aufgewendet wurden. Bei Bedarf hätte schon die alte Geschäftsordnung geändert werden können.

Eine weitere Debatte ergibt sich bei TOP 5 - Konzessionsvertrag mit der NSO -. Die Grünen weisen zum wiederholten Male auf die ungeklärten Fragen hin. Herr Laaken erläutert, dass es immer riskant sei, sich selbständig zu machen, aber die Gemeinde habe eben „ein gutes Näschen für Geschäfte“. Da brauche man sich nur den Kontostand des Wasserwerkes anzusehen. Herr Cybalski trägt vor, der Vergleich mit einer privaten Existenzgründung hinke, weil hier alle Bürger und nicht nur eine Privatperson haften. Herr Amelsberg meint, die Grünen redeten am Thema vorbei. Es ginge nur um den Folgebeschluss für den Wegenutzungsvertrag. Die Gemeinde sei nicht der Netzbetreiber und die Risiken trage die NSO.

Klärungsbedarf gibt es auch bei TOP 9 – Neufassung der Hauptsatzung. Nachdem seit 1.11.2011 nicht mehr die NGO, sondern das NkomVG gilt, muss die Hauptsatzung an die Rechtslage angepasst werden. Eigentlich kein besonderer Vorgang, der aber wegen eines kurzfristig vorgelegten Änderungsvorschlages gegenüber der ursprünglichen Neufassung dann doch noch Zündstoff birgt:

Künftig wird die Tagesordnung öffentlicher Ausschuss- und Ratssitzungen nicht mehr in der Tageszeitung nachzulesen sein. Wer keinen Internetzugang hat, muss sich also zum Schaukasten am Rathaus begeben. Angeblich geht es lediglich um die Ersparnis bei der Höhe der Anzeigenkosten. Auffällig ist jedoch, dass dieser Änderungsvorschlag erst unmittelbar nach Erscheinen einer Glosse im General-Anzeiger erarbeitet wurde, die dem Bürgermeister, wie man bei Facebook nachlesen konnte, wohl nicht gefallen hat.

Herr Gerdes stellte den Antrag, Entscheidungen zu Bebauungsplänen künftig wieder durch den Gemeinderat treffen zu lassen und dies in die Hauptsatzung aufzunehmen. Dieser Antrag wird gegen die Stimmen der Grünen und die von Herrn Gerdes abgelehnt.


Das Fazit dieser Sitzung lautet: Alles was rechtlich zulässig ist und dazu beiträgt, die Bürgerinnen und Bürger „außen vorzulassen“, wird von SPD, UWG und CDU beschlossen.

 

Zur konstituierenden Sitzung des Gemeinderates am 9.11.2011


Vorab: Seit 1.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Es löst die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) ab.

Neben Personalentscheidungen (wer geht in welchen Ausschuss), die allesamt einvernehmlich geregelt wurden, gab es 2 kritische Punkte auf der Tagesordnung:

8. Geschäftsordnung des Rates
9. Beschluss über die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode

Jeder Gemeinderat benötigt eine Geschäftsordnung. Sie enthält Verfahrensregeln für die Arbeit des Gemeinderates und der Ausschüsse, den Ablauf von Sitzungen, Redezeiten etc.
Die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss, der in nicht-öffentlichen Sitzungen viele wichtige Entscheidungen trifft oder Beschlussempfehlungen für den Gemeinderat abgibt, ist bei unserer Einwohnerzahl auf 6 festgelegt. Allerdings erlaubt der Gesetzgeber auch eine Aufstockung auf 8 Beigeordnete. Die Sitzverteilung wird mathematisch bis zu Nachkommastellen errechnet.

Zu 8: Die wesentlichste Änderung der neuen Geschäftsordnung betrifft die Redemöglichkeit der Ratsmitglieder: Jedes Ratsmitglied darf zu einem Tagesordnungspunkt nur ein Mal reden. Lediglich die Fraktionsvorsitzenden dürfen zwei Mal sprechen. In den Ausschüssen soll es dafür künftig keinerlei Beschränkungen bei der Redezeit geben, wobei festzuhalten ist, dass in Ostrhauderfehn bisher kaum öffentliche Ausschusssitzungen stattfanden. Faktisch bedeutet dies eine Reduzierung auf die Hälfte der bisherigen Redemöglichkeiten in Gemeinderatssitzungen.

Welche Schlüsse kann man nun aus diesem Vorgang ziehen:

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass im Gemeinderat eher wenig diskutiert wurde. Manche Ratsmitglieder scheinen ein Schweigegelübde abgelegt zu haben, weil sie seit Jahren gar nichts gesagt haben. Es bestand also niemals die Gefahr ausufernder Debatten, die ohnehin immer schon durch Anträge zur Geschäftsordnung unterbunden werden konnten. Wenn bei einigen wenigen Themen doch einmal längere Diskussionen geführt wurden, so ging es um weitreichende Entscheidungen, die wegen ihrer Komplexität diesen Bedarf selbst ausgelöst hatten.

Das Argument von Herrn Groote, der Rat sei ein Beschluss- und kein Diskussionsgremium, kann nicht überzeugen. Jedes Ratsmitglied entscheidet frei nach bestem Wissen und Gewissen. Es muss die Möglichkeit haben, sich mit den Standpunkten anderer Ratsmitglieder auseinander zu setzen. Wo sollte es das tun? In den öffentlichen Ausschüssen sind nur 7 Ratsmitglieder vertreten; die Fraktionen tagen jede für sich; der Verwaltungsausschuss tagt hinter verschlossenen Türen. Eine Einengung der Redemöglichkeiten trifft also nicht nur den politischen Gegner, sondern auch die Mitglieder der jeweils eigenen Fraktionen.

Man kann daher durchaus den Eindruck gewinnen, dass Diskussionen im Gemeinderat, also das Ringen um die beste Lösung für Ostrhauderfehn, überhaupt unterbunden werden sollen. Denn mindesten in den letzten Jahren haben die Fachausschüsse kaum getagt; der Verwaltungsausschuss tagt hinter verschlossenen Türen; Fraktionen tagen auch nicht öffentlich. Mit dieser neuen Regelung werden nicht nur politische Gegner, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger außen vor gehalten. Eine Sachdiskussion soll ja künftig im Gemeinderat nicht mehr stattfinden.

Dazu passt auch, dass die Regelungen zu den Einwohnerfragen nicht verändert wurden. Ausgerechnet hier wurde nicht auf die von Herrn Laaken so gelobte Muster-Geschäftsordnung zurückgegriffen. Aus dem Wahlprogramm der SPD: „Dafür setzen wir uns ein: … Verbesserung der Einwohnerfragestunden bei Sitzungen …“

Wir verzeichnen damit Wahllüge Nr. 1!

 

Zu 9: Die Zahl der Beigeordneten wurde in geheimer Abstimmung mit 23 Ja- und 4-Nein-Stimmen auf 8 erhöht. Dem Verwaltungsausschuss gehören damit einschl. Bürgermeister 9 Personen an.

Die Sitzverteilung bei   6    bzw.    8   Beigeordneten:
SPD                             3               3
UWG                            1               2
CDU                             1               2
Bündnis 90/Grüne        1               1

Durch diesen Beschluss wird das Wahlergebnis verfälscht, weil es die bisherige Mehrheit im Verwaltungsausschuss aus UWG, CDU und Bürgermeister wieder herstellt.

Der Verwaltungsausschuss ist ein Organ, das nicht nur Beschlüsse vorbereitet, sondern auch in eigener Zuständigkeit Entscheidungen trifft, z.B. ob ein Bebauungsplanverfahren aufgestellt wird. Die Wähler können daher erwarten, dass dort nicht willkürlich andere Mehrheiten geschaffen werden, als sie im Gemeinderat bestehen. Wenn nun die SPD als stärkste Fraktion eine Mehrheitsverschiebung im Verwaltungsausschuss unterstützt, wäre es sehr interessant, die wahren Gründe dafür zu erfahren. Den Wortbeiträgen während der Sitzung waren sie jedenfalls nicht zu entnehmen.

Eine Zusammenfassung der Redebeiträge finden Sie hier